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Arbeit und Soziales => Soziales => Thema gestartet von: Joachim Datko am 29.11.2021 - 17:13

Titel: regensburg-digital.de - Pflegekraefte haben die „Schnauze voll“
Beitrag von: Joachim Datko am 29.11.2021 - 17:13
Mein Kommentar zu: https://www.regensburg-digital.de/pflegekraefte-haben-die-schnauze-voll/24112021
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"Arbeitsloses Einkommen" wird auch besteuert. Es gibt 7 zu versteuernde Einkunftsarten. Das elektronische Programm des Finanzamts für die Steuererklärung wird nicht umsonst "Elster" genannt.

Zu hthik 13:57 "(2) Arbeitsloses Einkommen arbeitsfähiger Personen wird nach Maßgabe der Gesetze mit Sondersteuern belegt.[...] Aber nach Ansicht des zuständigen Verfassungsgericht, ist dieses Gesetz nur so eine nette Idee, nicht einklagbar."

Wenn z. B. jemand Dividendenzahlungen einer Aktiengesellschaft erhält, fallen für den Staat zumindest die folgenden zwei Steuern an:

- Unternehmenssteuern, die noch vor der Dividende abgeführt werden
- Einkommenssteuer auf die Dividende