regensburg-foren.de

Arbeit und Soziales => Soziales => Thema gestartet von: Joachim Datko am 28.11.2022 - 17:43

Titel: regensburg-digital.de - Rauswurf von REWAG-Chef vor Gericht: Scheitern am ...
Beitrag von: Joachim Datko am 28.11.2022 - 17:43
Mein Kommentar zu: https://www.regensburg-digital.de/rauswurf-von-rewag-chef-vor-gericht-scheitern-am-formalen/28112022/#respond
##
Aus der Sicht eines Laien im Steuerrecht:

Auch Abfindungen unterliegen der Einkommenssteuer.

Sollten z. B. 300.000 € Abfindung vereinbart werden, erhält das Finanzamt und damit die Gesellschaft als Ganzes eine gute Portion davon ab, z. B. 1/3. Die genaue Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig.

Es kommt noch dazu, dass die REWAG nur zu ungefähr 2/3 der Stadt gehört und damit die Abfindung lediglich zu 2/3 die Erträge von "das Stadtwerk Regensburg" schmälert.